MPU Beratung Bamberg

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Dienstag, 13. August 2013

Wieso muss ich zur MPU?

Es gibt verschiedene Gründe weshalb die Führerscheinstelle Ihre "charakterliche Eignung" zum führen eines Kfz anordnen kann.

Einer davon kann ein volles Punktekonto wegen zu vielen Verkehrsdelikten sein.




Alkohol:

Sie sind nachweislich mit mindestens 1,6 Promille gefahren, oder wiederholt mit mindestens 0,5 Promille aufgefallen. Bei verkehrsrelevanten Auffälligkeiten (z.B. Schlangenlinien fahren) reichen auch schon 0,3 Promille


Drogen:

a) Wenn Sie nachweislich illegale Drogen konsumiert haben. => Auch wenn das nicht bei der Teilnahme am Straßenverkehr war!!

b) Cannabis ist ein komplizierter Sonderfall. Die Gesetzeslage und die Vorschriften ändern sich hierzu häufig und werden auch in unterschiedlichen Führerscheinstellen anders ausgelegt.

Gehen Sie davon aus, dass Sie eine MPU machen müssen, wenn Sie beim Fahren unter Einfluss von mehr als 1 Nanogramm (ng) THC, und mehr als 5 ng THC-COOH, das ist THC-Carbonsäure, das Abbauprodukt von THC. Darüber soll nachgewiesen werden, ob sie einmalig, gelegentlich oder regelmäßig gekifft haben.

Bis 75 ng THC-COOH geht man von gelegentlichem Konsum aus, darüber von regelmäßigem Konsum. Wobei auch das unterschiedlich gehandhabt wird.

Ferner ist völlig offen, was gelegentlich heißt. Es gibt keine allgemein gültige Definition. Bei dem einen Gutachter ist jedes Wochenende gelegentlich, bei einem anderen ist das regelmäßiger Konsum.






Wichtig: Sie brauchen keine Angst zu haben bei der Führerscheinstelle nachzufragen, ob Sie eine MPU machen müssen, oder nicht. Viele befürchten „schlafende Hunde zu wecken“. Das ist aber nicht wahr, denn die Führerscheinstelle ist keine „verfolgende“ Behörde, wie die Polizei.




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Kontakt

Stephan Knaus - Psychologischer Berater (VFP)
Anschrift:
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Telefon & Telefax
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