Das liegt daran, dass in wissenschaftlichen Studien festgestellt wurde, dass Personen, die mit einem hohen Blutalkoholwert ( > 1,6 Promille ) am Straßenverkehr teilnehmen, an den Konsum großer Alkoholmengen gewohnt sind. Und daher ihr Trinkverhalten nicht kontrollieren könenn. Diese Studien sind die Grundlage der Begutachtung.
Eine Alkoholgewöhnung findet aber nicht statt, wenn jemand nur selten und in geringen Mengen Alkohol trinkt.
Die Gutachter verlassen sich auf diese Untersuchungsergebnisse - auf jeden Fall mehr, als auf Ihre Angaben, denn dafür hat der Gutachter keine statistisch untermauerten Belege - .
Selbst wenn Sie zweimal mit einem geringeren Promillewert als 1,6 aufgefallen sind - zum Beispiel einmal mit 0,7 und einmal mit 1,2 Promille, wird eine Alkoholgewöhnung angenommen. Denn in so einem Fall wird davon ausgegangen, dass Sie die Alkoholwirkung unterschätzten, so zu sagen aufgrund einer höheren Alkoholtoleranz nicht spürten. Denn anderenfalls - davon geht man aus - hätten Sie am Straßenverkehr nicht teilgenommen.
Eine Alkoholgewöhnung findet aber nicht statt, wenn jemand nur selten und in geringen Mengen Alkohol trinkt.
Die Gutachter verlassen sich auf diese Untersuchungsergebnisse - auf jeden Fall mehr, als auf Ihre Angaben, denn dafür hat der Gutachter keine statistisch untermauerten Belege - .
Selbst wenn Sie zweimal mit einem geringeren Promillewert als 1,6 aufgefallen sind - zum Beispiel einmal mit 0,7 und einmal mit 1,2 Promille, wird eine Alkoholgewöhnung angenommen. Denn in so einem Fall wird davon ausgegangen, dass Sie die Alkoholwirkung unterschätzten, so zu sagen aufgrund einer höheren Alkoholtoleranz nicht spürten. Denn anderenfalls - davon geht man aus - hätten Sie am Straßenverkehr nicht teilgenommen.
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Stephan Knaus - Psychologischer Berater (VFP)
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