MPU Beratung Bamberg

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Mittwoch, 14. August 2013

Wann muss Alkohol- oder Drogenabstinenz nachgewiesen werden und wie weise ich die Abstinenz nach?

Die Alkoholabstinenz muss für ein Jahr mittels Abstinenznachweis, mit dem EtG-Test, nachgewiesen werden. Auch wenn Sie freiwillig auf Alkohol verzichten, kann das nur noch mit dem EtG-Wert nachweisen. Das ist ein Test, der Urin- oder Haarproben untersucht, und mindestens für 6 Monate oder für ein Jahr durchgeführt werden muss.

Innerhalb eines Jahres werden 6 Urinscreenings durchgeführt. Alternativ zu den Urinscreenings kann auch eine Haarprobe untersucht werden. Dabei kann die Alkoholabstinenz rückwirkend für drei Monate nachgewiesen werden. Somit sind innerhalb eines Jahres 4 Haarproben alle 3 Monate notwendig.

Leberwerte werden für den Abstinenznachweis nicht mehr akzeptiert.

Wichtig ist, dass die Urinscreenings, oder Haarproben von einem anerkannten Labor durchgeführt werden. Bei der Vermittlung eines solchen bin ich Ihnen gerne behilflich.

Drogenfreiheit wird auch über Urinproben, das so genannte Drogenscreening, oder durch eine Haaranalyse nachgewiesen. Die Dauer richtet sich nach Art der Droge und dem vorhergehenden Konsum.

Bei regelmäßigem Cannabiskonsum ist ein Nachweis über 12 Monate erforderlich. In sehr seltenen Fällen kann auch ein Nachweis von 6 Monaten ausreichend sein.

Bei allen anderen Drogen werden 12 Monate abstinenz verlangt.

Unter Umständen wird ein zeitlicher Abstand zwischen der MPU-Vorbereitung, bzw. Therapie und dem MPU-Termin verlangt. Dieser Zeitraum kann bis zu einem halben Jahr betragen. Der Zeitabstand wird nur im Zusammenhang mit einer Abstinenz verlangt und hängt davon ab, wann mit der Abstinenz begonnen wurde.



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