MPU Beratung Bamberg

Sie suchen Ihren MPU-Berater in Bamberg der Ihnen zur Seite steht? Herzlich Willkommen

Dienstag, 27. August 2013

MPU und Durchfallquote


Jeder der zur MPU muss wird sich wohl fragen: "Wie soll ich denn den Nachweis bringen, dass ich nicht wieder auffällig werde?
Genau hier liegt der Knackpunkt. Fast alle, die zum ersten Mal an einer MPU teilnehmen, wissen nicht, was sie erwartet. Auch aus diesem Grund enden nur ca. 40 bis 50% aller MPUs mit einem positiven Gutachten!

Insgesamt ist in den letzten Jahren die Anzahl positiver Begutachtungen gestiegen. Aber immer noch enden leider über 50% negativ!

Wenn man berücksichtigt, dass bei den positiven Gutachten bereits alle mitgerechnet sind, die nach negativer Begutachtung schon zum zweiten oder dritten Mal die MPU hinter sich bringen sowie diejenigen, die sich rechtzeitig und gut vorbereitet haben.

Wie wahrscheinlich ist es dann die MPU unvorbereitet bestehen zu können?
Die Behauptung, dass über 80% derer die unvorbereitet zur MPU gehen durchfallen, dürfte nicht zu hoch gegriffen sein.

Natürlich stellt sich jetzt die Frage, warum die Durchfallquote so hoch ist. Dies liegt sicherlich zu einem an den Teilnehmern, weil Sie oft nicht wissen, was sie dort erwarten. Ihre Geschichte verharmlosend und bagatellisierend erzählen oder nicht die passenden Worte finden. Es ist einerseits durchaus nachvollziehbar, wenn jemand denkt:

"Wenn ich jetzt sage, dass ich 15 Bier getrunken habe, denkt mein Gutachter bestimmt, ich wäre Alkoholiker. Also erzähle ich ihm lieber von 8 Bier"

Das sieht der GutachterGutachter als eine Verharmlosung und Bagatellisierung des wirklich  getrunkenen Alkohols! Denn er weiß ganz genau, wie viel Alkohol man trinken muss, um einen bestimmten Promillewert zu erreichen. Denn Blutalkoholkonzentration ist ein objektiver Wert der sich auch berechnen lässt.

(siehe auch: Warum glaubte man mir bei meiner MPU nicht, dass ich sonst nur selten und wenig Alkohol trinke und nur an dem Tag an dem meine Verkehrsauffälligkeit war so viel Alkohol getrunken habe?)


Es liegt aber auch daran, dass der Gutachter verlangt, dass Sie das Ziel des Gesprächs kennen. Er ist nicht so frei in seiner Entscheidung wie viele Denken. Er hat verbindliche Arbeitsrichtlinien an die er sich halten muss.

(siehe auch: Was ist die MPU? Worum geht es dabei?)

Die Gutachter haben in der Regel schon viele Jahre Berufserfahrung und lassen sich so schnell nichts
vormachen.

Aber die Erfahrung hat gezeigt, dass Sie mit einer soliden und fachgerechten Vorbereitung auf den psychologischen Teil der Begutachtung Ihre Chancen auf einen positiven Ausgang erheblich erhöhen
(siehe auch: MPU-Vorbereitung in Bamberg)

Wäre das nicht auch etwas für Sie? Möchten Sie nicht auch so sicher und so schell wie möglich wieder an Ihren Führerschein kommen?

Dann vereinbaren Sie doch einen Termin zum kostenlosen Erstgespräch, oder schauen Sie an einem meiner kostenlosen MPU-Infoabende vorbei.





Kontakt

Stephan Knaus - Psychologischer Berater (VFP)
Anschrift:
  • Rosengasse 2
  • 96047 Bamberg
Telefon & Telefax
  • Tel.: 0951 - 51 955 78 - 0
  • Fax: 0951 - 51 955 78 - 1
Email & Webseite

Donnerstag, 15. August 2013

Einladung zum kostenlosen Infoabend zur MPU-Beratung am Donnerstag, den 19. September 19:00 Uhr bis ca. 20:30 Uhr

An diesem Abend erhalten Sie kostenlos nützliche Informationen zur MPU und zu den dort gestellten Anforderungen.

Außerdem erfahren Sie vieles zu den Möglichkeiten einer optimalen Vorbereitung auf den psychologischen Teil der Begutachtung.

Im Gegensatz zu den Informationsveranstaltungen bei MPU-Begutachtungsstellen gehe ich bei dieser Veranstaltung auch auf konkrete Fragen Ihres Einzelfalls ein.

Nutzen Sie die Gelegenheit und schauen Sie an diesem Abend einfach vorbei.

Eine Anmeldung ist erwünscht, aber nicht erforderlich.






Kontakt

Stephan Knaus - Psychologischer Berater (VFP)
Anschrift:
  • Rosengasse 2
  • 96047 Bamberg
Telefon & Telefax
  • Tel.: 0951 - 51 955 78 - 0
  • Fax: 0951 - 51 955 78 - 1
Email & Webseite

Mittwoch, 14. August 2013

Warum reicht es nicht aus, wenn ich in Zukunft trinken und fahren einfach trenne?

Der Gutachter geht von einer hohen Alkoholgewöhnung aus, daher müssen Sie für den Gutachter nachvollziehbar darstellen können, dass Sie gelernt haben Alkohol in geringen, kontrollierbaren Mengen zu trinken. Das wird um so schwieriger, je höher Ihr Promillewert zum Zeitpunkt Ihrer Verkehrsauffälligkeit war.

Denn es gibt Studien, in denen festgestellt wurde, dass die Rückfallquoten alkoholauffälliger Verkehrsteilnehmer um so höher waren, je höher die Blutalkoholkonzentration zum Zeitpunkt der Auffälligkeit war.

Dazu kommen Studien über die physiologische Wirkung von Alkohol auf das Gehirn. Wenn eine Person oft, viel Alkohol trinkt (Alkoholgewöhnung), ist die Wahrscheinlichkeit recht hoch, dass sie wieder mit Alkohol im Verkehr auffallen wird. Wenn eine große Trinkmenge beibehalten wird, ist es schwer möglich, trinken und fahren zu trennen.

Das funktioniert u. a. wegen der Alkoholwirkung auf das menschliche Gehirn nicht. Bei großen Alkoholmengen setzt unser Verstand, unsere Logik, das Gedächtnis, das Bewusstsein für Regeln und Normen aus. In so einem Zustand hält Sie nichts und niemand davon ab, sich an´s Steuer zu setzen.



zur Übersicht

Kontakt

Stephan Knaus - Psychologischer Berater (VFP)
Anschrift:
  • Rosengasse 2
  • 96047 Bamberg
Telefon & Telefax
  • Tel.: 0951 - 51 955 78 - 0
  • Fax: 0951 - 51 955 78 - 1
Email & Webseite

Warum glaubte man mir bei meiner MPU nicht, dass ich sonst nur selten und wenig Alkohol trinke und nur an dem Tag an dem meine Verkehrsauffälligkeit war so viel Alkohol getrunken habe?

Das liegt daran, dass in wissenschaftlichen Studien festgestellt wurde, dass Personen, die mit einem hohen Blutalkoholwert ( > 1,6 Promille ) am Straßenverkehr teilnehmen, an den Konsum großer Alkoholmengen gewohnt sind. Und daher ihr Trinkverhalten nicht kontrollieren könenn. Diese Studien sind die Grundlage der Begutachtung.

Eine Alkoholgewöhnung findet aber nicht statt, wenn jemand nur selten und in geringen Mengen Alkohol trinkt.

Die Gutachter verlassen sich auf diese Untersuchungsergebnisse - auf jeden Fall mehr, als auf Ihre Angaben, denn dafür hat der Gutachter keine statistisch untermauerten Belege - .

Selbst wenn Sie zweimal mit einem geringeren Promillewert als 1,6 aufgefallen sind - zum Beispiel einmal mit 0,7 und einmal mit 1,2 Promille, wird eine Alkoholgewöhnung angenommen. Denn in so einem Fall wird davon ausgegangen, dass Sie die Alkoholwirkung unterschätzten, so zu sagen aufgrund einer höheren Alkoholtoleranz nicht spürten. Denn anderenfalls - davon geht man aus - hätten Sie am Straßenverkehr nicht teilgenommen.

zur Übersicht


Kontakt

Stephan Knaus - Psychologischer Berater (VFP)
Anschrift:
  • Rosengasse 2
  • 96047 Bamberg
Telefon & Telefax
  • Tel.: 0951 - 51 955 78 - 0
  • Fax: 0951 - 51 955 78 - 1
Email & Webseite

Was ist ein EtG-Test und wo kann ich diesen machen lassen?

EtG steht für Ethylglucuronid, ein Abbauprodukt des Alkohols. Das EtG ist ein Wert, der den Alkoholkonsum belegt. Dieser Wert wird im Urin oder den Haaren und nicht im Blut nachgewiesen.

Der EtG-Wert, der über eine Urinprobe genommen wurde, kann nachweisen, ob Sie unmittelbar vor dem Test auch nur kleine Mengen Alkohol zu sich genommen haben. Damit dieser Wert aussagekräftig wird, dürfen Sie nicht wissen, wann er stattfinden wird. Je nach aufgenommener Menge Alkohol ist der Wert etwa eineinhalb bis maximal vier Tage, nachdem sie getrunken haben, noch nachweisbar. Daher erfolgt die Bestimmung im Rahmen eines Zufallsscreenings.

Das bedeutet, dass Sie nicht wissen, wann der Wert erhoben wird. Man wird Sie einen Tag vor der Untersuchung anrufen und Sie zum Urinscreening einladen. Wenn Sie zwei oder vier Tage davor keinen Alkohol getrunken haben, wird der Befund günstig für Sie ausfallen.

Sollten Sie auch nur geringe Mengen Alkohol konsumiert haben, wird der Test dies verraten. Bei der

Haarprobe läuft das anders. Hier kann rückwirkend festgestellt werden, ob Sie bis zu 3 Monate vor der Untersuchung Alkohol konsumiert haben oder ob sie wirklich abstinent waren. Länger als 3 Monate kann die Haaranalyse keinen Nachweis liefern, da sich das EtG mit der Zeit aus den Haaren auswäscht.


Die MPU akzeptiert den EtG-Nachweis nur von anerkannten Instituten. Die Wahl des Instituts für die EtG-Tests steht Ihnen frei und ist völlig unabhängig von Ihrer Wahl der MPU-Stelle, bei der Sie sich begutachten lassen.

Das heißt, dass Sie die EtG-Tests beispielsweise bei einer MPU-Stelle des TÜV machen lassen können, ohne dass Sie dort Ihre Begutachtung machen. Sie können sich problemlos für eine andere MPU-Stelle zur Begutachtung entscheiden, wenn Sie das möchten.

Wichtig ist nur, dass das Institut für die EtG-Analyse anerkannt ist. Hier vereinbaren Sie ein EtG-Nachweisprogramm, bei welchem Sie die Entscheidung haben, ob Sie mittels Haar- oder Urinproben die Tests machen.

Bei Urinproben müssen Sie viermal in einem halben Jahr oder sechsmal innerhalb eines Jahres diesen Test machen.

Bei den Haaranalysen reichen 2 Proben in 6 Monaten oder 4 Proben in 12 Monaten.

Sie hinterlassen dort Ihren Namen, Anschrift und Telefonnummer, klären mögliche Zeiten beruflicher Verhinderung oder Urlaub ab und erklären sich bereit, zu den sonstigen Zeiten auf Abruf innerhalb von 2 Tagen, meistens sogar innerhalb nur 1 Tag zu den Tests zu erscheinen. Wenn dann alle Werte negativ ausfallen, liefern Sie dem Gutachter bei der MPU einen starken Nachweis dafür, dass Sie wirklich keinen Alkohol mehr trinken.

Ein Tipp von mir: Wählen Sie für den EtG-Nachweis ein Institut aus, das Ihnen die einzelnen Befunde nach jeder Erhebung zusendet und Ihnen auch den Beginn der Untersuchung, spätestens bei der ersten Zusendung des Befunds mitteilt. Auch sollten Sie jeden Test einzeln bezahlen dürfen und, selbst wenn Sie ein komplettes Programm gebucht haben, dieses notfalls ohne finanziellen Verlust abbrechen können.



zur Übersicht


Kontakt

Stephan Knaus - Psychologischer Berater (VFP)
Anschrift:
  • Rosengasse 2
  • 96047 Bamberg
Telefon & Telefax
  • Tel.: 0951 - 51 955 78 - 0
  • Fax: 0951 - 51 955 78 - 1
Email & Webseite

Wann muss Alkohol- oder Drogenabstinenz nachgewiesen werden und wie weise ich die Abstinenz nach?

Die Alkoholabstinenz muss für ein Jahr mittels Abstinenznachweis, mit dem EtG-Test, nachgewiesen werden. Auch wenn Sie freiwillig auf Alkohol verzichten, kann das nur noch mit dem EtG-Wert nachweisen. Das ist ein Test, der Urin- oder Haarproben untersucht, und mindestens für 6 Monate oder für ein Jahr durchgeführt werden muss.

Innerhalb eines Jahres werden 6 Urinscreenings durchgeführt. Alternativ zu den Urinscreenings kann auch eine Haarprobe untersucht werden. Dabei kann die Alkoholabstinenz rückwirkend für drei Monate nachgewiesen werden. Somit sind innerhalb eines Jahres 4 Haarproben alle 3 Monate notwendig.

Leberwerte werden für den Abstinenznachweis nicht mehr akzeptiert.

Wichtig ist, dass die Urinscreenings, oder Haarproben von einem anerkannten Labor durchgeführt werden. Bei der Vermittlung eines solchen bin ich Ihnen gerne behilflich.

Drogenfreiheit wird auch über Urinproben, das so genannte Drogenscreening, oder durch eine Haaranalyse nachgewiesen. Die Dauer richtet sich nach Art der Droge und dem vorhergehenden Konsum.

Bei regelmäßigem Cannabiskonsum ist ein Nachweis über 12 Monate erforderlich. In sehr seltenen Fällen kann auch ein Nachweis von 6 Monaten ausreichend sein.

Bei allen anderen Drogen werden 12 Monate abstinenz verlangt.

Unter Umständen wird ein zeitlicher Abstand zwischen der MPU-Vorbereitung, bzw. Therapie und dem MPU-Termin verlangt. Dieser Zeitraum kann bis zu einem halben Jahr betragen. Der Zeitabstand wird nur im Zusammenhang mit einer Abstinenz verlangt und hängt davon ab, wann mit der Abstinenz begonnen wurde.



zur Übersicht


Kontakt

Stephan Knaus - Psychologischer Berater (VFP)
Anschrift:
  • Rosengasse 2
  • 96047 Bamberg
Telefon & Telefax
  • Tel.: 0951 - 51 955 78 - 0
  • Fax: 0951 - 51 955 78 - 1
Email & Webseite

Was sagen die Leberwerte aus?

Die Leberwerte sagen viel weniger aus wie es allgemein geglaubt wird. In Untersuchungen konnte festgestellt werden, dass die meisten alkoholabhängigen Menschen völlig normale Leberwerte haben! Das heißt, selbst bei ständigem Alkoholmissbrauch müssen die Leberwerte nicht erhöht sein, sondern liegen meist sogar im Normalbereich.

Was sehen die Gutachter anhand der Leberwerte?

Wenn die Leberwerte erhöht sind und dies nicht durch Krankheiten oder Medikamente zu erklären ist, lassen die Werte den Schluss zu, dass die Leber alkoholtoxisch bedingt geschädigt ist. Daher schließt der Gutachter den Rückschluss auf einen chronischen, starken Alkoholmissbrauch.

Wenn die Leberwerte im Normbereich liegen, sagt das alleine genommen jedoch nur aus, dass die Leber vermutlich gesund ist. Das beinhaltet jedoch nicht den Rückschluss auf geringen Alkoholkonsum. Normale Leberwerte schließen eine Alkoholgewöhnung und/oder chronischen Alkoholmissbrauch nicht aus!

Die Leberwerte werden aussagefähiger wenn Sie einen Verlauf zeigen. Angenommen Ihre Leberwerte waren kurze Zeit nach der Verkehrsauffälligkeit alle im Normalbereich. Von jetzt an gehen Sie regelmäßig, alle 5 Wochen zu Ihrem Hausarzt und lassen Ihre Leberwerte kontrollieren. Das machen Sie über einen längeren Zeitraum bis zum MPU-Termin.

Wahrscheinlich sinken die Werte im Verlauf der Zeit immer weiter - obwohl sie ja schon zu Beginn im Normalbereich lagen -. Der Normalbereich hat ja eine bestimmte Spanne: Von hohen bis niedrigen Normalbereich.

Ist also zu erkennen, dass die Leberwerte fallen, lässt das für den Gutachter nur diesen Rückschluss zu: Sie haben vermutlich Ihren Alkoholkonsum reduziert, womöglich sogar ganz aufgehört zu trinken, deshalb wurden die Werte besser. Als Nachweis für die Alkoholabstinenz werden die Leberwerte nicht mehr herangezogen. Das geht nur noch über den ETG-Test.

Als Nachweis für das kontrollierte Trinken können Sie sich jedoch Ihre Leberwerte kontrollieren lassen Denn in Verbindung mit Ihren geschilderten Einsichten und Veränderungen wird das in der Regel von den Gutachtern positiv gewertet. Aus diesem Grund ist es ratsam, die Leberwerte so frühzeitig wie möglich in regelmäßigen Abständen bis zum MPU-Termin kontrollieren zu lassen.

Das kontrollierte Trinken kommt aber nur bei wenigen Fällen in betracht. Normalerwweise wünschen sich die Gutachter einen Abstinenznachweis für eine positive MPU.



zur Übersicht


Kontakt

Stephan Knaus - Psychologischer Berater (VFP)
Anschrift:
  • Rosengasse 2
  • 96047 Bamberg
Telefon & Telefax
  • Tel.: 0951 - 51 955 78 - 0
  • Fax: 0951 - 51 955 78 - 1
Email & Webseite