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Dienstag, 13. August 2013

Die Sperrzeit nutzen - mit Abstinenznachweis möglichst bald beginnen

Die Zeit ohne Führerschein ist für die Betroffenen oft schon schwer genug. Einige verlieren deswegen sogar ihren Arbeitsplatz.


Umso bedauerlicher ist es, dass es leider häufig vorkommt, dass die Zeit ohne Fahrerlaubnis für viele Menschen länger dauert, als es sein müsste, da sie nicht rechtzeitig mit dem Abstinenznachweis beginnen.


Um das zu vermeiden, sollten Sie folgendes beachten:


Sobald klar ist, dass Sie zur MPU müssen, sollten Sie so bald wie möglich damit beginnen nachzuweisen, dass sie abstinent sind, vorausgesetzt sie sind es auch.


Alkohol:


Leberwerte werden heute nicht mehr verwendet, da man mit ihnen keine Abstinenz nachweisen kann.


Die Aufgabe des Gutachters ist es festzustellen, ob bei Ihnen eine Alkohol-Abhängigkeit, ein Missbrauch, oder eine Gefährdung vorliegt.


Bei einer nachgewiesenen Abhängigkeit wird eine Therapie in einer Fachklinik, oder einer Suchtberatungsstelle verlangt. Bei einem Klinikaufenthalt werden nach Ende der Therapie 12 Monate nachgewiesene Abstinenz verlangt. Bei einer ambulanten Therapie in der Suchtberatung, kann auch schon während der Therapie mit dem Abstinenznachweis begonnen werden. Zwischen Ende der Therapie und der MPU muss eine ausreichend lange Zeit liegen, in der Regel mind. 3-4 Monate, besser aber noch länger.


Die Abstinenznachweise können zur Zeit nur noch mit Urintests, oder über die Haaranalyse nachgewiesen werden.

Dabei wird auf den Stoff Stoff Ethylglucuronid (ETG) getestet: ETG ist ein Abbauprodukt des Alkohols. Es wird auch schon beim Konsum geringer Mengen Alkohol gebildet und zeigt den Konsum äußerst verlässlich an.

Im Urin kann ETG bis ca. 72 Stunden nach Ende des Konsums nachgewiesen werden.


Man muss sich für ein Jahr zu einem Abstinenzrogramm bei einem geeigneten Labor anmelden. In diesem Jahr werden sie 6 Mal aufgefordert kurzfristig, meist innerhalb von einem Tag dort zu erscheinen um eine Urinprobe unter Aufsicht abzugeben.

Das heißt, sie bekommen ganz kurzfristig Bescheid, also erst einen Tag vorher und die Einbestellung erfolgt zu zufällig ausgewählten Zeiten, damit sie sich nicht darauf einstellen können.

Wenn es für sie nicht machbar ist, dass sie, aufgrund Ihrer Arbeitsbedingungen, z.B. Montagearbeit, oder andere Gründe haben um nicht kurzfristig von einem Tag auf den anderen zum Urinscreening erscheinen zu können, gibt es die Möglichkeit der Haaranalyse:

Bei ETG ist die Nachweisbarkeit nur 3 Monate (dann ist es ausgewaschen), d.h. sie müssen alle 3 Monate eine Haaranalyse durchführen lassen.






Bei Alkoholmissbrauch müssen Sie keine Therapie machen, aber normalerweise auch ein Jahr Abstinenz nachweisen!

In wenigen Ausnahmefällen genügen auch 6 Monate, in denen Sie dann 4 Screenings machen müssen.





Bei einer Alkoholgefährdung müssen Sie keine Abstinenz nachweisen. Manche Gutachter sehen es ganz gerne, wenn man Laborwerte mit erhöhten Leberwerten mitbringt, aus der Zeit als man noch (zuviel) Alkohol getrunken hat und saubere Leberwerte aus den Monaten vor der MPU, um den Unterschied zu dokumentieren. Andere Gutachter legen darauf keinen Wert, denen genügt, wenn Sie glaubhaft machen können, dass die Zeit der Gefährdung vorbei ist und sie jetzt wieder kontrolliert mit Alkohol umgehen können und Fahren und Trinken ganz klar trennen können. Aber diese Fälle sind eher die Ausnahme. Die Regelabstinenzzeit bei Alkoholdelikten beträgt immer 12 Monate.





Nun ist es für den Laien schwierig, bzw. unmöglich selber einzuschätzen, in welche Kategorie er fällt (Abhängigkeit, Missbrauch, Gefährdung).

Ich weiß, dass Betroffene oft dazu zu neigen, die eigene Problematik harmloser zu sehen, als sie ist.

Es ist übrigens einer der häufigsten Gründe bei der MPU durchzufallen, wenn man versucht dem Gutachter klar zu machen, dass man eigentlich (fast) gar keine Probleme mit Alkohol hatte.


Ich rate Ihnen mit mir in einer Beratung abzuklären, in welche der Kategorien Sie gehören, ob Sie Abstinenznachweise erbringen müssen, und wenn ja, wie lange. Ich kann Ihnen dann auch sagen, wo Sie die Nachweise am Besten und auch am Günstigsten durchführen lassen können.





Drogen:

Bei Drogen wird unterschieden zwischen so genannten harten und weichen Drogen.


Wenn es sich um Cannbis-Konsum handelt und nur um gelegentlichen Konsum, in einem relativ kurzen Zeitraum, dann reichen in der Regel 6 Monate Abstinenznachweis (4 Mal Urinscreenings) aus.


Wenn sie mal Amphetamine, oder Ecstasy probiert haben, fällt das auch in diese Kategorie. Probieren heißt wirklich max. 2-3 Mal! Und das lässt sich auch an Ihren Werten sehen.


War der Cannbis-Konsum übere längere Zeit regelmäßig, muss ein Jahr Abstinenz nachgewiesen werden (6 Urinscreenings oder eine Haarprobe mit 12 cm länge).


Gleiches gilt für alle anderen Drogen, wie Amphetamine und Ecstasy.


Bei Konsumenten von Opiaten wird inzwischen noch verlangt, dass die Labore den Urin auch auf die Stoffe Buprenorphin, Tilidin und Tramadol untersuchen, weil es beliebte Ersatzdrogen sind.


Bei Kokain und Opiaten geht man immer davon aus, auch wenn nur kurze Zeit konsumiert wurde, dass es zu einer Suchtverlagerung zu Alkohol kommen kann. Daher wird dann auch eine Alkohol-Abstinenz verlangt, die man auch nachweisen sollte.


Ansonsten gelten beim Nachweis der Drogen-Abstinenz die gleichen Kriterien, wie bei Alkohol, d.h. man wird kurzfristig und unerwartet eingeladen, das Labor muss anerkannt sein etc.


Einen wichtigen Unterschied gibt es: Bei Drogen kann man eine Haaranalyse über ein ganzes Jahr machen. Dabei gilt als Regel, dass ein Haar im Durchschnitt 1 cm im Monat wächst, d.h. man braucht mind. 12 cm lange Haare am Hinterkopf.


Die Haaranalyse wird nur akzeptiert wenn die Haare nicht chemisch behandelt wurden, also nicht bei gefärbten und gebleichten Haaren!

Nachweise vom Hausarzt (Ausnahme Leberwerte, diese aber auch nicht für die Abstinenz) sind für die MPU nutzlos!


Am Besten lassen Sie sich in einem persönlichen Gespräch von mir beraten, denn der Sachverhalt ist schon kompliziert und es gibt viele fließende Übergänge zwischen den einzelnen Kategorien. Oft hängt es auch vom Konsummuster und der Art des Konsums ab, oder auch den Gründen des Konsums, wie der Abstinenznachweis zu führen ist.


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Kontakt

Stephan Knaus - Psychologischer Berater (VFP)
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